Wann ein Insolvenztatbestand vorliegt

Als gängige Faustformel gilt, dass Ihr Unternehmen als zahlungsunfähig gilt, wenn es nicht mehr mindestens 90% seiner Verbindlichkeiten innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen begleichen kann bzw. diese Bedingung nicht innerhalb von 3 Wochen wieder erfüllen kann. Beachten Sie aber, dass die inzwischen neu fällig werdenden Beträge in die Betrachtung einbezogen werden müssen.

Insolvent ist ein Unternehmen auch im Fall einer Überschuldung, wenn nämlich die Summe aus dem gesamten Vermögen und erwarteten Zahlungen die Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht vollständig decken kann. In diesem Fall müssen Geschäftsführer Antrag auf Gläubigerschutz stellen.

Dialog

Wo liegen Ihre Herausforderungen?

...
Dialog neu starten
Call