Regelinsolvenz: der genaue Ablauf

Im Normalfall wird mit dem Antrag auf Gläubigerschutz eine dreimonatige Vorinsolvenzphase eingeleitet, die nach Ablauf in ein Regelinsolvenzverfahren mündet. Womit müssen Sie nun rechnen?

Der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter wird je nach Unternehmensgröße mit einem Team an Insolvenzfachanwälten und Gehilfen in Ihr Unternehmen kommen. Er wird zunächst die Konten und das Cash-Management übernehmen. Ihre Buchhaltung wird ihm dabei zuarbeiten.

Im nächsten Schritt wird das Team des Insolvenzverwalters gemeinsam mit Ihrem operativen Team dafür sorgen, dass der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird, solange es möglich ist, um Insolvenzmasse aufzubauen. Das ist ein sehr mühsamer Prozess, der trotzdem schnell umgesetzt werden muss. Lieferanten müssen dazu bewegt werden, weiterhin zu liefern, obwohl sie voraussichtlich für letzte erfolgte Lieferungen nicht bezahlt wurden und auch nicht mehr bezahlt werden. Viele Lieferanten werden auf Vorkasse umstellen wollen, was das Team zu verhindern versuchen wird, um in der ersten Phase der Vorinsolvenz, in der ja keine Liquidität vorhanden ist, zahlungsfähig zu bleiben. Kunden sollen Vorkasse zahlen, damit künftige Warenlieferungen von Lieferanten rechtzeitig bezahlt werden können.

Die Löhne werden für die drei Monate der Vorinsolvenzzeit von der Agentur für Arbeit bezahlt. Es wird Einbußen für Mitarbeiter geben, deren vertraglich vereinbarte Bezüge oberhalb einer Bemessungsgrenze liegen. Allerdings braucht die Agentur für Arbeit Zeit, um die Auszahlungsvoraussetzungen des insolventen Unternehmens und die einzelnen Mitarbeiterfälle zu prüfen. Damit die Mitarbeiter das Insolvenzgeld möglichst nahtlos ausgezahlt bekommen, wird der Insolvenzverwalter einen Vorfinanzierer einschalten, der den Mitarbeitern das Insolvenzgeld vorstreckt. Die Mitarbeiter müssen diesem Vorfinanzierer ihre Lohnansprüche abtreten, die der Vorfinanzierer als Sicherheit zur Refinanzierung einsetzt. Ihre Personalabteilung wird stark gefordert werden, um in kürzester Zeit alle benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen. In der Praxis wird sich die erste Zahlung trotz schnellster Abwicklung etwas verzögern. Das entzieht der Belegschaft weitere Motivation, die gerade jetzt gebraucht wird. Der Unmut und teilweise die Not der Mitarbeiter müssen aufgefangen werden. Führungsstärke ist gefragt.

Der Eintritt in die Vorinsolvenzphase erfordert eine komplette Inventur, denn der Insolvenzverwalter muss das vorhandene Vermögen sichern. Eine Inventur bei laufendem Geschäftsbetrieb mit einer nur noch teilweise ausgeprägten Motivation ist eine besondere Herausforderung. Gleichzeitig muss der Insolvenzverwalter sicherstellen, dass keine Lieferanten gelieferte und nicht bezahlte Waren abholen. Diese Waren müssen auch gesichert werden. Das Gesetz sieht das so vor.

Kunden haben Bankbürgschaften für gegebenenfalls geleistete Anzahlungen erhalten. Im Maschinen- und Anlagenbau ist das so üblich. Die dafür beschafften Vormaterialien und Komponenten wird der Insolvenzverwalter den Kunden aber nicht ausliefern, sondern darauf drängen, dass die Kunden die Bürgschaft in Anspruch nehmen. So lassen sich Insolvenzverwalter die Ware mehrfach zahlen. Auch das ist gesetzlich und vertraglich gedeckt.

Mit all diesen Möglichkeiten wird das Team des Insolvenzverwalters möglichst viel Liquidität aufbauen, um das Unternehmen auch nach Ablauf der Vorinsolvenzphase, wenn auch die Personalkosten wieder voll bezahlt werden müssen, möglichst lange weiterverwalten zu können. Übrigens können Mitarbeiter nach Ablauf der Vorinsolvenzphase freigestellt werden, ohne eine Abfindung zu erhalten. Wundern Sie sich also nicht, wenn der Insolvenzverwalter mit personellen Veränderungen bis zum Ablauf der Vorinsolvenzphase wartet. In der Zwischenzeit werden voraussichtlich einige Mitarbeiter freiwillig das Unternehmen verlassen, und mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die schlechtesten.

Der Insolvenzverwalter muss für die Gläubiger den höchsten Wert erwirtschaften. Vor diesem Hintergrund wird er sich überlegen, ob eine Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen neuen Gesellschafter oder eine Zerschlagung und Verwertung der Vermögenswerte (Anlagen, Warenbestände) die beste Lösung für die Gläubiger ist.

Das Wichtigste während der Vorinsolvenzphase ist, dass Sie die Zeit nutzen, um ein schlüssiges Sanierungskonzept zu erstellen, das in einen integrierten Businessplan mündet.

Da die Zeit der finanziellen Unterstützung und des Vollstreckungsschutzes begrenzt ist, konzentrieren Sie ihre strategischen Aktivitäten auf ausgewählte Entwicklungsprojekte, die Sie in dieser Zeit fertigstellen. Insolvenzverwalter, die ab jetzt jede Beauftragung und jede Zahlung zur Freigabe prüfen, sind geneigt, im Interesse der Gläubiger nur solche Aktivitäten zuzulassen, die kurzfristig zu Einzahlungen und Erträgen führen. Vergegenwärtigen Sie sich aber, dass Fachanwälte für Insolvenzrecht Ihre Märkte nicht kennen. Sie sind auf Ihre Argumentation angewiesen, wenn sie zukunftsgerichtete Projekte genehmigen sollen.

Beispiel 1: Bei einem zahlungsunfähigen Automobilzulieferer in Baden-Württemberg unterband das Team des Insolvenzverwalters jede Bestellung für Material, das nicht innerhalb von drei Monaten auftragsbezogen verarbeitet werden sollte. In der Zulieferindustrie bestehen Aufträge in Form von laufenden Abrufen. Solche Abrufe lagen aufgrund der Natur der Geschäftsprozesse für die Zeit nach drei Monaten nicht vor, aber die Lieferzeiten, speziell für Halbleiterbauteile betragen deutlich mehr als drei Monate. Wenn nicht jetzt bestellt würde, war damit entschieden, dass künftige Abrufe nicht bearbeitet werden können.

Beispiel 2: Bei einem zahlungsunfähigen Automobilzulieferer befanden sich Produktentwicklungsprojekte in Bearbeitung. Üblich ist es, Produktentwicklungen für kommende Fahrzeugmodelle gemeinsam mit dem Kunden mit Vorlauf durchzuführen. In diesem Fall war ein Produkt zu 98% entwickelt. Eine letzte Entwicklungsschleife sollte noch durchgeführt werden, die wenige Tausend Euro gekostet hätte. Der Insolvenzverwalter gab den vergleichsweise kleinen Betrag für diese Bearbeitung nicht frei. Seine Begründung war, dass gar nicht klar wäre, ob das Unternehmen den Anlauf des neuen Fahrzeugmodells, der noch 6 Monate in der Zukunft lag, überhaupt erreichen würde. Er könnte den Gläubigern nicht zumuten, jetzt Geld auszugeben, dessen Rückzahlungsmöglichkeit in einer unsicheren Zukunft läge. Mit dieser Entscheidung nahm der Insolvenzverwalter dem Unternehmen ein Stück Zukunft weg. Das Unternehmen verlor durch diese Entscheidung auch an Attraktivität für mögliche Investoren.

Mehrere solcher kurzsichtiger Entscheidungen des Insolvenzverwalters machten das Unternehmen für mögliche strategische Kaufinteressenten uninteressant. Der Geschäftsbetrieb musste schließlich geschlossen werden.

Natürlich verfolgt der Insolvenzverwalter neben der öffentlichen Bestellung auch eigene wirtschaftliche Ziele. Solange er ein Unternehmen verwaltet, verdient er an dem Insolvenzfall.

Noch zwei Hinweise für Gesellschafter: Wenn die Gesellschaft in Krisenzeiten nicht in der Lage ist, Gesellschafterdarlehen laufend vollständig zu bedienen, sollten Gesellschafter sich aus der Gesellschaft die Zinsen zahlen, nicht aber den Tilgungsanteil. Insolvenzverwalter können nämlich von Gesellschaftern fordern, gezahlte Tilgungsbeträge in die Gesellschaft zurückzuzahlen. Zinszahlungen können Insolvenzverwalter nicht anfechten.

Wenn ein Verkauf des Betriebes für die Gläubiger eine bessere Option ist als die Zerschlagung, wird der Insolvenzverwalter ein Bieterverfahren initiieren. Als bisherige Gesellschafter können Sie selbstverständlich auf den dann entschuldeten Geschäftsbetrieb bieten. Die Gefahr besteht aber, dass Sie von Dritten überboten werden. Möchten Sie das auf jeden Fall vermeiden, sollten Sie statt eines Regelverfahrens ein Planinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung anstreben. Dazu müssen Sie aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

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