Kündigungen zum Abbau der Belegschaft

Durch einzelne Kündigungen von Arbeitsverträgen können Sie Ihre Belegschaft gezielt abbauen. Kündigungen sind nur aus zwei Gründen möglich, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. Beide Möglichkeiten erfordern, dass gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Kündigungen können Ihnen viele formale Fehler unterlaufen, die Ihre Kündigungen unwirksam machen und „verbrannte Erde“ hinterlassen. Um solche oft vermeidbaren Fehler nicht zu begehen, binden Sie lieber frühzeitig erfahrene Arbeitsrechtler in den Kündigungsprozess ein.

Betriebsbedingte Kündigungen müssen gemäß Kündigungsschutzgesetz sozial gerechtfertigt sein. Deshalb ist für betriebsbedingte Kündigungen eine Sozialauswahl zu treffen, deren Kriterien gesetzlich vorgegeben sind: Diese sind das Lebensalter, die Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und eine mögliche Schwerbehinderung. Zu verhandeln ist ein Punktesystem, in dem die Gewichtung dieser Kriterien vereinbart wird.

In Fällen, in denen viele Arbeitsplätze entfallen sollen, muss mit Interessenausgleich und Sozialplan vorgegangen werden.

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