Haben Sie schon einmal über eine Mezzanine-Finanzierung nachgedacht? Der Begriff „Mezzanine“ deutet schon daraufhin, dass es sich um eine Finanzierungsform handelt, die zwischen Fremd- und Eigenkapital angesiedelt ist. Eine Mezzanine-Finanzierung kann in der Variante einer Equity-Mezzanine ausgeführt werden. Das entspricht einer stillen Beteiligung Dritter oder wertverbriefter Genussscheine. Erstere können unkompliziert umgesetzt werden, während Letztere prospektpflichtige Emissionen sind, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden müssen. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, die das Handelsgesetzbuch (HGB) vorsieht, können Sie das eingebrachte Beteiligungskapital in Ihrer Bilanz als Eigenkapital führen und Ihre Eigenkapitalquote damit verbessern. Das wirkt sich vorteilhaft auf die Möglichkeiten und Konditionen einer zusätzlichen Fremdfinanzierung aus. Das HGB fordert eine langfristige Bereitstellung des Mezzanine-Kapitals, eine ausdrückliche Vereinbarung der Nachrangigkeit des Mezzanine-Kapitals, eine anteilige Verlustteilnahme, wie es bei Eigenkapital der Fall ist, und eine erfolgsabhängige Vergütung für die Bereitstellung des Mezzanine-Kapitals.
Achten Sie darauf, dass das Mezzanine-Kapital nicht als nachrangiges Beteiligungsdarlehen ausgeführt wird, weil es dann dem Fremdkapital zugerechnet werden muss. Das bringt Ihnen zwar Liquidität, senkt aber den Eigenkapitalanteil Ihres Geschäftes und hat auch haftungsrechtliche Nachteile gegenüber einer Equity-Mezzanine-Finanzierung.
Mezzanine-Kapital wird vor allem von Private-Equity-Unternehmen angeboten.
Vielleicht sind Sie aufgeschlossen, Anteile an Ihrem Unternehmen zu veräußern, um es liquide zu halten.