Verkaufsverhandlung und Transaktion

Die Verhandlungsphase

Ist die Vermittlung zwischen Kaufinteressenten und Verkaufsinteressenten eingeleitet und besteht beidseitig Interesse an einer weiteren Verfolgung des Transaktionsprozesses, beginnt irgendwann die Verhandlungsphase. Alle Verhandlungsergebnisse werden Zug um Zug in den Entwurf eines Transaktionsvertrages aufgenommen. Im Vertrag wird auch der Übergabezeitpunkt definiert. Die Zusagen des Verkäufers werden durch durchsetzungsfähige Garantien im Vertrag abgesichert.

Die Vertragsunterzeichnung (Signing) und die Übergabe des Geschäftes (Closing)

Werden sich die Verhandlungspartner einig, erfolgt schließlich die Vertragsunterzeichnung, das Signing. Schließlich wird zum Übergabezeitpunkt, der im Transaktionsvertrag vereinbart wurde, die Verantwortung für das Unternehmen bzw. den Geschäftsbetrieb an den Käufer übergeben Übergabe oder Closing.

Wenn mit dem Unternehmen auch eine Gewerbeimmobilie übertragen werden soll, muss ein notariell beurkundeter Kaufvertrag darüber gemacht werden. Eine entsprechende terminliche Vorplanung sollte berücksichtigt werden, um die Transaktion nicht zu verzögern. Oft sind in die Immobilientransaktion formal andere Parteien involviert als in die Unternehmenstransaktion. Stellen Sie dem Notar die erforderlichen Daten rechtzeitig vor der Transaktion zur Verfügung.

Käufern und Verkäufern ist in jedem Fall zu empfehlen, sich steuerlich beraten zu lassen.

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