Unternehmensbewertung: So berechnen Sie den Unternehmenswert

Die Unternehmensbewertung für Kauf-/Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen

Das Thema „Unternehmensbewertung“ regt oft die Gemüter an und auf. Insbesondere Gesellschafter familiengeführter Unternehmen sehen in ihren Unternehmen oft einen höheren Wert als er sich rechnerisch ergibt und als er auf dem Markt zu erzielen ist. Das liegt daran, dass mit Unternehmen oft eine lange Familiengeschichte und das eigene Leben verbunden ist. Im Unternehmenswert sehen Familienunternehmer ihren persönlichen Erfolg reflektiert.

Beispiel: Für einen Kaufinteressenten, der durch einen Kauf interessante Synergiepotenziale im Zusammenspiel mit seinem bestehenden Geschäft erschließen kann, mag der Wert eines zu veräußernden Unternehmens höher sein als für einen anderen Kaufinteressenten, der das Unternehmen als Stand-alone-Einheit führen würde. Der Kaufpreis wäre für beide Interessenten derselbe, obwohl der erste eine höhere Zahlungsbereitschaft haben wird.

Deshalb ist es für Unternehmer und Manager, die einen Geschäftsbetrieb oder ein Unternehmen veräußern möchten, wichtig zu verstehen, aus welchen Qualitäten sich der Wert aus Käufersicht ergibt.

Methoden zur Unternehmensbewertung

Solange Sie noch keine konkreten Kaufinteressenten kennen, deren strategische oder operative Interessen Sie in den Wertansatz einbringen können, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, einen objektivierten Wert zu ermitteln, der dann für die Auslegung eines realistischen Kaufpreiskorridors eingesetzt werden kann.

Je nach Verwendungszweck wird dieser objektivierte Wert unterschiedlich ermittelt. Immer steht der Nutzen im Vordergrund, der den Gesellschaftern aus dem Unternehmen nach Steuern zufließt. Bewertungsrichtlinien können Sie dem Standard IDW S1 entnehmen.

Ein operativ tätiges Unternehmen, bei dem angenommen wird, dass der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird („going concern“), wird anhand der finanziellen Überschüsse bewertet, die das Unternehmen erwirtschaftet und die an die Gesellschafter ausgeschüttet werden können. Dafür haben sich zwei Verfahren durchgesetzt: das Ertragswertverfahren, und das Discounted-Cashflow-Verfahren. Das überschlägige Multiplikatorverfahren ist in der Praxis zwar weit verbreitet, aber es fehlt an methodischem Unterbau.

Ein stillgelegtes Unternehmen wird mit dem Liquidationswertverfahren auf der Grundlage der Summe der Werte aller Vermögensgegenstände bewertet. Die Vermögensgegenstände werden mit dem Substanzwertverfahren ermittelt. Auch Marken- und Schutzrechte können bewertet werden.

Der Preis eines Unternehmens, eines Geschäftsbetriebes oder eines Geschäftes wird im Rahmen von Verhandlungen entwickelt. Der Preis ist der Tauschwert, den Sie für Ihr Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt unter bestimmten Bedingungen erzielen können. Dieser Preis kann durchaus vom objektiv errechneten Wert abweichen. Kaufinteressenten können durch den Erwerb gegebenenfalls Synergiepotenziale erschließen, die eine höhere Zahlungsbereitschaft begründen.

Unternehmenswert berechnen: Einfach mit Faustformel

In der Praxis werden oft Faustformeln verwendet, beispielsweise „letzter Umsatz x Faktor“ oder „bisheriges EBIT-Ergebnis x Faktor“. In der Regel werden diese Fausformeln dem Anspruch einer angemessenen Beurteilung des tatsächlichen Unternehmenswertes nicht gerecht. Solche Bewertungen ziehen bisherige Erfolge als Bewertungsgrundlage heran; sie sind nicht zufunftsgewandt. Relevant ist aber, welcher Wert dem neuen Eigentümer aus seinem gekauften Unternehmen künftig zufließt. Des Weiteren berücksichtigt der erste Ansatz lediglich den Umsatz, nicht aber das Betriebsergebnis. Solche Ansätze sind im Einzelhandel verbreitet, aber nicht methodisch fundiert.

IDW S1 als Bewertungsrichtlinie

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) mit Sitz in Düsseldorf unterstützt die Arbeit der Wirtschaftsprüfer unter anderem durch Standards. Der Standard 1 (S1), der vom IDW 2008 veröffentlicht wurde, bezieht sich auf die Unternehmensbewertung. Er enthält folgende sieben Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen:

  • Maßgeblichkeit des Bewertungszweckes
  • Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit (klare, sinnvolle Abgrenzung der zu bewertenden Unternehmenseinheit
  • Stichtagsprinzip
  • Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens (nach dem Zuflussprinzip nicht als gesonderter Wert ansetzbar)
  • Bewertung des nicht-betriebsnotwendigen Vermögens (als Netto-Liquidationswert dem Unternehmenswert aufzuschlagen)
  • Unbeachtlichkeit des bilanziellen Vorsichtsprinzips
  • Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze

Beispiele für die Unternehmensbewertung

Es gibt verschiedene Ansätze der Unternehmensbewertung. Am einfachsten lassen sich börsennotierte Unternehmen bewerten:

Beispiel: Bei börsennotierten Unternehmen entspricht der Preis genau der Anzahl aller Aktien, multipliziert mit dem Aktienkurs. Das ist die Marktkapitalisierung. Sie bildet in jedem Moment ab, wie viel Marktteilnehmer für Anteile des Unternehmens, die Aktien, zu zahlen bereit sind.

Bei einem Unternehmen, das nicht börsennotiert ist, ist das nicht so einfach. Allerdings können Vergleiche mit börsennotierten Unternehmen helfen, den ermittelten Wert eines Unternehmens zu plausibilisieren.

Beispiel: Ein nicht börsennotiertes, mittelständisches Unternehmen erwirtschaftet zuverlässig ein EBIT von 15% seiner Umsatzerlöse von 30 MEUR, also 4,5 MEUR. Ein börsennotiertes Unternehmen erwirtschaftet in derselben Branche ein EBIT von 7,5% seiner Umsatzerlöse von 5 Mrd. EUR, also 375 MEUR. Von dem börsennotierten Unternehmen wissen wir, dass die Marktkapitalisierung 2 Mrd. EUR beträgt. Das Verhältnis der Marktkapitalisierung zu dem EBIT-Ergebnis beträgt 5,333. Der Wert des börsennotierten Unternehmens entspricht also dem 5,333-fachen des EBIT-Ergebnisses.

Übertragen auf das nicht börsennotierte Unternehmen können wir davon ausgehen, dass der Unternehmenswert bei dem 5,333-fachen des EBIT-Ergebnisses von 4,5 MEUR liegt, also bei 24 MEUR. Weil es sich um ein kleineres Unternehmen handelt und weil die Fungibilität nicht wie bei einem börsennotierten Unternehmen gegeben ist, sind angemessene Abstriche gerechtfertigt; aber zumindest erhalten wir mit einem einfachen Vergleichsverfahren eine Größenordnung für einen vernünftigen Unternehmenswert.

Solche Vergleichsverfahren können auch eingesetzt werden, wenn bekannt ist, für welchen Preis vergleichbare Unternehmen gehandelt worden sind. An solche oft vertrauliche Information zu gelangen, ist aber schwierig. Sind keine relevanten Informationen über erfolgte Transaktionen verfügbar, sind Sie auf rechnerische Verfahren angewiesen, die entweder den Ertrag als Basisgröße heranziehen oder den Cashflow.

Fazit zur Unternehmensbewertung

Jede Unternehmensbewertung sollte zukuftsgerichtet vorgenommen werden. Wesentlich ist allein der Wert, der Anteilseignern aus dem Unternehmen künftig zufließen wird. Für diese Prognose sind anerkannte Bewertungsverfahren verfügbar, die sich jeweils für bestimmte Zwecke besonders eignen. Die Unternehmensbewertung sollte sich an den Grundsätzen des IDW S1 orientieren.

Eine wichtige Erkenntnis ist, dass der Wert eines Unternehmens je nach Beitrag des Unternehmens zu gegebenen Konstellationen durchaus unterschiedlich wahrgenommen werden kann: Der Wert ist das, was man erhält; der Preis das, was man zahlt.

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