Unternehmensbewertung als Grundlage für Kauf/Verkauf

Das Thema „Unternehmensbewertung“ regt oft die Gemüter an und auf. Insbesondere Gesellschafter familiengeführter Unternehmen sehen in ihren Unternehmen oft einen höheren Wert als er sich rechnerisch ergibt und als er auf dem Markt zu erzielen ist. Das liegt daran, dass mit den Unternehmen eine Familiengeschichte und das eigene Leben verbunden ist. Im Unternehmenswert sehen Familienunternehmer ihren Erfolg reflektiert.

Der Wert ist das, was man erhält, der Preis das, was man dafür zahlt. Der Wert kann für unterschiedliche Personen oder Unternehmen unterschiedlich wahrgenommen werden.

Beispiel: Für einen Kaufinteressenten, der durch einen Kauf interessante Synergiepotenziale im Zusammenspiel mit seinem bestehenden Geschäft erschließen kann, mag der Wert eines zu veräußernden Unternehmens höher sein als für einen anderen Kaufinteressenten, der das Unternehmen als Stand-alone-Einheit führen würde. Der Kaufpreis wäre für beide Interessenten derselbe, obwohl der erste eine höhere Zahlungsbereitschaft haben wird.

Deshalb ist es für Unternehmer und Manager, die einen Geschäftsbetrieb oder ein Unternehmen veräußern möchten, wichtig zu verstehen, aus welchen Qualitäten sich der Wert aus Käufersicht ergibt.

Solange Sie noch keine konkreten Kaufinteressenten kennen, deren strategische oder operative Interessen Sie in den Wertansatz einbringen können, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, einen objektivierten Wert zu ermitteln, der dann für die Auslegung eines realistischen Kaufpreiskorridors eingesetzt werden kann.

Je nach Verwendungszweck wird dieser objektivierte Wert unterschiedlich ermittelt. Immer steht der Nutzen im Vordergrund, der den Gesellschaftern aus dem Unternehmen nach Steuern zufließt.

Ein operativ tätiges Unternehmen, bei dem angenommen wird, dass der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird („going concern“), wird anhand der finanziellen Überschüsse bewertet, die das Unternehmen erwirtschaftet und die an die Gesellschafter ausgeschüttet werden können. Dafür haben sich zwei Verfahren durchgesetzt: das Ertragswertverfahren, und das Discounted-Cashflow-Verfahren. Das überschlägige Multiplikatorverfahren ist in der Praxis zwar weit verbreitet, aber es fehlt an methodischem Unterbau.

Ein stillgelegtes Unternehmen wird mit dem Liquidationswertverfahren auf der Grundlage der Summe der Werte aller Vermögensgegenstände bewertet. Die Vermögensgegenstände werden mit dem Substanzwertverfahren ermittelt. Auch Marken- und Schutzrechte können bewertet werden.

Bewertungsrichtlinien können Sie dem Standard IDW S1 entnehmen.

Der Preis eines Unternehmens, eines Geschäftsbetriebes oder eines Geschäftes wird im Rahmen von Verhandlungen entwickelt. Der Preis ist der Tauschwert, den Sie für Ihr Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt unter bestimmten Bedingungen erzielen können. Dieser Preis kann durchaus vom Wert abweichen.

Beispiel: Bei börsennotierten Unternehmen entspricht der Preis genau der Anzahl aller Aktien, multipliziert mit dem Aktienkurs. Das ist die Marktkapitalisierung. Sie bildet in jedem Moment ab, wie viel Marktteilnehmer für Anteile des Unternehmens, die Aktien, zu zahlen bereit sind.

Bei einem Unternehmen, das nicht börsennotiert ist, ist das nicht so einfach. Allerdings können Vergleiche mit börsennotierten Unternehmen helfen, den ermittelten Wert eines Unternehmens zu plausibilisieren.

Beispiel: Ein nicht börsennotiertes, mittelständisches Unternehmen erwirtschaftet zuverlässig ein EBIT von 15% seiner Umsatzerlöse von 30 MEUR, also 4,5 MEUR. Ein börsennotiertes Unternehmen erwirtschaftet in derselben Branche ein EBIT von 7,5% seiner Umsatzerlöse von 5 Mrd. EUR, also 375 MEUR. Von dem börsennotierten Unternehmen wissen wir, dass die Marktkapitalisierung 2 Mrd. EUR beträgt. Das Verhältnis der Marktkapitalisierung zu dem EBIT-Ergebnis beträgt 5,333. Der Wert des börsennotierten Unternehmens entspricht also dem 5,333-fachen des EBIT-Ergebnisses.

Übertragen auf das nicht börsennotierte Unternehmen können wir davon ausgehen, dass der Unternehmenswert bei dem 5,333-fachen des EBIT-Ergebnisses von 4,5 MEUR liegt, also bei 24 MEUR. Weil es sich um ein kleineres Unternehmen handelt und weil die Fungibilität nicht wie bei einem börsennotierten Unternehmen gegeben ist, sind angemessene Abstriche gerechtfertigt; aber zumindest erhalten wir mit einem einfachen Vergleichsverfahren eine Größenordnung für einen vernünftigen Unternehmenswert.

Solche Vergleichsverfahren können auch eingesetzt werden, wenn bekannt ist, für welchen Preis vergleichbare Unternehmen gehandelt worden sind. An solche oft vertrauliche Information zu gelangen, ist aber schwierig. Dann sind Sie auf rechnerische Verfahren angewiesen, die entweder den Ertrag als Basisgröße heranziehen oder den Cashflow.

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