Sozialplan: Schutz für Mitarbeiter

Ein Sozialplan soll Mitarbeiter schützen, deren Arbeitsplatz im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung entfallen soll. Im Sozialplan, der rechtlich wie eine Betriebsvereinbarung anzusehen ist, werden Ausgleichsansprüche für diese Mitarbeiter zwischen der Unternehmensführung und dem Betriebsrat vereinbart.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, diesen Ausgleich umzusetzen, beispielsweise durch eine Aufstockung des Arbeitslosengeldes, durch Abfindungen, durch Freistellungen während der Kündigungsfrist oder durch einen zusätzlichen Härtefallausgleich. Sollten Vorruhestandsregelungen nicht schon im Vorfeld ausgeschöpft worden sein, bestehen auch hier Möglichkeiten.

Versuchen Sie, gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung über einen Sozialplan zu erzielen; andernfalls würde eine Einigungsstelle die Entscheidung treffen, auf die weder die Unternehmensführung noch der Betriebsrat einen Einfluss hat.

Anders als ein Interessenausgleich ist ein Sozialplan zwingend erforderlich, um aufgrund einer Betriebsänderung Personal abbauen zu können. Ein vereinbarter Sozialplan ist verbindlich. Beachten Sie, dass sich Unternehmen an alle ausgesprochenen Kündigungen und an alle Aufhebungsverträge mit Abfindungsangeboten verbindlich gemäß der Konditionen halten müssen, die im Sozialplan vereinbart worden sind – allerdings nur, sofern Mitarbeiter die Abfindungsangebote annehmen.

Für die Finanzierung von Sozialplänen gibt es verschiedene Möglichkeiten.

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