Im Interessenausgleich vereinbart die Unternehmensführung mit dem Betriebsrat, welche Maßnahmen zum Personalabbau in welchem Ausmaß, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form durchgeführt werden sollen. Wichtig ist vor allem die Vereinbarung der Kriterien, die bei der Auswahl der betroffenen Mitarbeiter angelegt werden sollen.
Bei einem Interessenausgleich werden in der Regel junge Mitarbeiter mit wenig Berufserfahrung und ältere Mitarbeiter besonders geschützt. Das heißt, dass Ihr Unternehmen vor allem erfahrene, leistungsfähige Mitarbeiter im mittleren Alter entbehren müsste. Wenn Sie vor Einleitung eines Interessenausgleichs bereits Individualvereinbarungen mit Mitarbeitern getroffen haben, wird die Auswahl einfacher.
Definieren Sie den Umfang eines Interessenausgleichs hinreichend umfassend. Nachträgliche Erweiterungen umsetzen zu können, ist zwar in begründeten Fällen möglich, kann aber administrativ aufwendig sein. Grundlage für einen Interessenausgleich ist ein Businessplan, in dem die erwarteten Arbeiten auf Abteilungsebene und konkrete Arbeitsplätze heruntergebrochen werden. Eine sorgfältige Planung für einen Interessenausgleich hilft, um das Geschäft im Detail deutlich besser zu verstehen. In vielen Fällen wurden in der Vorbereitung zu Interessenausgleichen schon überraschende Einsichten gewonnen.
Die Vereinbarung eines Interessenausgleichs bei Betriebsänderung ist für einen Personalabbau zwar nicht zwingend erforderlich, aber sehr zu empfehlen. Ein Interessenausgleich ist nämlich nicht nur für die betroffenen Mitarbeiter vorteilhaft, sondern auch für das Unternehmen. Mit einem Interessenausgleich werden nämlich Kündigungen gerechtfertigt und das gesamte Vorhaben kalkulierbarer.
Versuchen Sie, gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung über einen Interessenausgleich zu erzielen; andernfalls würde eine Einigungsstelle die Entscheidung treffen, auf die weder die Unternehmensführung noch der Betriebsrat einen Einfluss hat.