Sanierungswürdigkeit: Ist das Unternehmen bereit dazu?

Im letzten Schritt soll das Gutachten eine Aussage darüber liefern, ob zumindest die Gesellschafter bereit sind, die erforderlichen Bedingungen zu erfüllen, ob sie das sanierungsfähige Unternehmen also auch für sanierungswürdig halten. Diese Bereitschaft wird üblicherweise im Gutachten durch Unterschrift der Gesellschafter eingeholt.

Ein solches Gutachten wird dann allen weiteren Parteien vorgelegt, von denen Sanierungsbeiträge erwartet werden. Wenn auch diese Parteien bereit sind, den Bedingungen zuzustimmen, kann das Gutachten den Weg zu einer Sanierungsfinanzierung ebnen.

Als Geschäftsführer schlagen in Ihnen zwei Herzen: Sie sind für das Wohl der Gesellschaft verantwortlich, die Sie führen, und müssen Ihren Gesellschaftern angemessene Empfehlungen geben. Nicht immer decken sich diese Interessen. Vertrauen Sie auf Ihre Intuition.

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