Sanierungskonzept mit Fortführungsprognose nach IDW S6

Wenn sich Ihr Unternehmen in einem Liquiditätsengpass befindet und Sie entweder die Ursache nicht erklären können oder keinen nachvollziehbaren Weg beschreiben können, wie Sie den Engpass beseitigen können, werden Ihre Kreditgeber ein Ausfallrisiko sehen. Es besteht dann eine konkrete Wahrscheinlichkeit, dass Kreditgeber ihre Kreditengagements fällig stellen. Um solche Maßnahmen zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein Sanierungskonzept mit Fortführungsprognose erstellen zu lassen. In der Regel werden Sie mit einem solchen Angebot zumindest ein Stillhalten der Kreditgeber vereinbaren können, bis das Gutachten vorliegt.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen Leitfaden für Sanierungskonzepte mit Fortführungsprognose entwickelt und als IDW S6 veröffentlicht. Achten Sie darauf, dass sich Sanierungskonzepte ausdrücklich an diesem Standard orientieren, denn nur dann werden sie von Kapitalgebern akzeptiert.

Solche IDW S6-Gutachten sind keine reine Formsache. Wenn sie handlungsorientiert erstellt werden, sind sie sehr hilfreiche Umsetzungsleitfäden, die die Sanierung von Unternehmen erleichtern und die Wahrscheinlichkeit eines Sanierungserfolgs deutlich erhöhen können. Eine Voraussetzung dafür, ein solches praxisorientiertes IDW S6-Gutachten zu erhalten, ist die richtige Auswahl des Erstellers. Versuchen Sie nicht selbst mit Ihrem Führungs-Team, ein solches Gutachten zu erstellen. Es ist nämlich zu erwarten, dass Ihr Führungs-Team nicht frei genug an die Ergründung der Ursachen gehen kann, weil es die Krisensituation selbst zugelassen hat.

Für ein Sanierungsgutachten wird aber nicht nur erhebliche zusätzliche Zeit und ein unbefangener Blick von außen benötigt, sondern auch eine besondere fachliche Expertise im Krisenmanagement, die von Ihrem Führungs-Team nicht erwartet werden kann. Insbesondere müssen sowohl das Insolvenzrecht und das Arbeitsrecht als auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im IDW S6-Gutachten berücksichtigt werden.

Die drei Grundfragen bei Sanierungsfällen sind die Frage nach der Sanierungsbedürftigkeit, die Frage nach der Sanierungsfähigkeit und die Frage nach der Sanierungswürdigkeit.

Neben Sanierungsgutachten nach IDW S6 haben auch Fortführungsprognosen nach IDW S9 ihre Berechtigung.

Außerdem gibt es die Möglichkeit des Nachweises eines Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen nach IDW S11.

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