Was ist eine Personenvereinigung?

Personenvereinigungen sind kleine kaufmännische Gesellschaften, die nicht beim Handelsregister eintragungspflichtig sind. Möglich ist das, wenn die Personenvereinigung kein Handelsgeschäft betreibt und unterhalb einer Umsatzgrenze von 500 TEUR bleibt. Personengesellschaften werden formal als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder als Partnerschaftsgesellschaft (PartG) geführt. Die Personenvereinigung kommt auch als Stille Gesellschaft infrage, die sich z. B. an einer anderen Gesellschaft beteiligt.

Für den Start in eine gemeinsame Selbständigkeit mehrerer Personen, die gemeinsam gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten ausüben möchten, ist die Form der Personenvereinigung empfehlenswert. Bei Wachstum oder Erweiterung der Geschäftstätigkeit um Handelsaktivitäten müssen Personenvereinigungen mindestens zu Personengesellschaften umfirmieren, sie können aber auch zu Kapitalgesellschaften umfirmieren.

Auch Immobiliengesellschaften und Vermögensverwaltungen, etwa Family Offices, mit mehreren Eigentümern werden in der Regel in der Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) geführt.

Personenvereinigungen sind rechtlich „natürliche Personen“.

Dialog

Wo liegen Ihre Herausforderungen?

...
Dialog neu starten