Mit einem Gutachten nach IDW S11 können Sie das Krisenstadium Ihres Unternehmens nachweisen lassen. Insbesondere erhalten Sie eine Aussage über das Vorliegen von Insolvenzeröffnungsgründen, also Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und rechnerische Überschuldung.
Grundlage für ein Gutachten nach IDW S11 ist eine Finanzplanung, die auf dem aktuellen Finanzstatus des Unternehmens aufbaut, und einen Planungszeitraum für 13 Wochen umfasst.
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn nicht mindestens 90% aller fälligen Verbindlichkeiten vereinbarungsgemäß beglichen werden können. Sollte diese Forderung nicht erfüllt sein, aber nachweisbar innerhalb von maximal drei Wochen wieder erfüllt sein, handelt es sich um eine Zahlungsstockung, nicht um eine Zahlungsunfähigkeit. In diesem Fall ist die vorübergehende Zahlungsschwäche kein Insolvenzgrund.
Eine rechnerische Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Unternehmens die fälligen Verbindlichkeiten nicht deckt.