Kapitalgesellschaft als Gesellschaftsform

Eine Kapitalgesellschaft ist eine „juristische Person“.

Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft führen, müssen Sie buchhalterisch und steuerlich die Privatsphäre strikt von der Gesellschaftssphäre trennen. Das Gesellschaftsvermögen ist vom Privatvermögen der Gesellschafter getrennt. Das hat den Vorteil, dass Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft lediglich mit ihrem eingezahlten Stammkapital haften und für den Gläubigerschutz aufkommen.

Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist ein Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich, in dem das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern geregelt ist. Auch die notariell beurkundete Gründung und die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister (in die Abteilung „B“) sind für Kapitalgesellschaften rechtlich zwingend notwendig.

Gemäß GmbH- und Aktiengesetz müssen die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine Stammeinlage auf das Gesellschaftskonto vornehmen und nachweisen.

Die Kapitalgesellschaft zahlt die für die Gesellschaft anfallenden Steuern.

Kapitalgesellschaften unterliegen auch der Pflicht, ein Gewerbe anzumelden, mit der Folge, an die Gemeindeverwaltung Gewerbesteuer zu entrichten.

Es gibt zwei dominierende Formen der Kapitalgesellschaft, nämlich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

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