Insolvenzgefahr fordert schnelles Handeln

Sobald eine wirtschaftliche Krise existenzbedrohlich wird, sind Sofortmaßnahmen erforderlich. In der Regel bestehen zu diesem Zeitpunkt schon fortgeschrittene Zahlungsschwierigkeiten, die von Lieferanten bereits wahrgenommen werden. In einer solchen Situation haben Sie kurzfristig Möglichkeiten durch ein schärferes Forderungsmanagement, durch die Bitte an ausgewählte Kunden, Forderungen vorgezogen zu zahlen, durch pragmatisches Sale & Lease-back, durch Asset-basierte Kredite oder durch eine Zwischenfinanzierung seitens Ihrer Geschäftsbank bis zu einem Restrukturierungsdarlehen.

Wenn Insolvenzgefahr besteht, müssen Sie parallel jegliche Kaufzusagen unterbinden. Sie dürfen beispielsweise keine Rohstoffbestellungen mehr auslösen, keine Beraterverträge unterschreiben, keine Service-Leistungen beauftragen. Andernfalls können Sie nicht nur persönlich in die Haftung für Schäden genommen werden, die Ihren Lieferanten entstehen, sondern Sie machen sich persönlich strafbar. Weisen Sie alle Mitarbeiter an, keine Bestellungen mehr auszulösen und keine Aufträge mehr zu vergeben; andernfalls kann man Ihnen vorwerfen, Ihr Weisungsrecht nicht ausgeübt zu haben. Auch dann sind Sie persönlich haftbar.

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