Insolvenz: bewahren Sie einen kühlen Kopf!

Eine Insolvenz wird von allen Geschäftsführern und Vorständen gefürchtet. Der Weg in die Insolvenz ist oft schleichend. Entsprechend spät realisieren Geschäftsführer und Vorstände manchmal die Entwicklung. In einigen Fällen verdrängen sie sogar den Schritt, Gläubigerschutz zu beantragen.

Dabei brauchen Sie gerade in dieser Situation einen klaren Kopf, um Alternativen zu prüfen, die es tatsächlich auch jetzt noch gibt. Neben der Regelinsolvenz gibt es grundsätzlich die Alternative einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung (ESUG) nach § 270 a InsO und eines Schutzschirmverfahren nach § 270 b InsO.

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