In die Vertragsgestaltung fließen üblicherweise Garantien ein. Diese Garantien ergeben sich aus der Due Diligence.
In der Phase der Due Diligence trifft der Verkäufer Aussagen über die Vollständigkeit von Vertragsauflistungen, Altlasten im Boden, Rechtsstreitigkeiten etc. Für diese Aussagen, die schriftlich fixiert werden, haftet der Verkäufer. Um Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können, die sich aus Abweichungen von den Aussagen des Verkäufers ergeben mögen, werden im Kaufvertrag Garantien und Schadenersatzansprüche für den Fall von Abweichungen von diesen Garantien festgeschrieben.