Ermittlung der Ewigen Rente

Weil nicht jedes in der Zukunft liegende Jahr einzeln geplant werden kann, behilft man sich damit, dass die ersten drei bis fünf Jahre im Detail realistisch geplant werden und für die Zeit danach eine so genannte „Ewige Rente“ pauschal angesetzt wird, die sich schlüssig aus der Planung ergibt. Auch diese Ewige Rente muss abgezinst werden, weil sie zu Zeitpunkten ausgezahlt wird, die in der Zukunft liegen.

Die Ewige Rente entspricht dem langfristig erwarteten Ertrag geteilt durch den langfristig erwarteten Zinssatz. Wird von einer Steigerung der Inflation und von steigendem Basiszinssatz ausgegangen, sollte dieser in den Zinssatz zur Abzinsung der Ewigen Rente einfließen. Wird von einem höheren Markt- und/oder Unternehmensrisiko ausgegangen, sollten diese Risiken ebenfalls in den Zinssatz einfließen.

Beispiel: Es wird aus einem Unternehmen ein langfristiger Ertrag von jährlich 100 TEUR erwartet. Es wird weiterhin erwartet, dass der Basiszinssatz mittelfristig auf 2% steigt. Außerdem wird erwartet, dass das Marktrisiko auf 7% steigt und dass das Unternehmensrisiko mittelfristig auf das 2,5-Fache des Marktrisikos steigt. Dann beträgt der Zinssatz für die Abzinsung der Ewigen Rente 2% + 2,5 x (7%-2%) = 14%.

Die Ewige Rente ist in diesem Fall 100 TEUR/0,14 x (1+0,14)-6 = 714 TEUR x 0,45 = 321 TEUR wert.

Der Ertragswert ergibt sich aus der Addition der abgezinsten Planerträge und der abgezinsten Ewigen Rente.

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