Was ist die Ewige Rente?
Weil nicht jedes Geschäftsjahr in der weiter entfernt liegenden Zukunft einzeln geplant werden kann, behilft man sich damit, dass die ersten drei bis fünf Jahre im Detail realistisch geplant werden und für die Zeit danach eine so genannte „Ewige Rente“ pauschal angesetzt wird, die sich schlüssig aus der Planung ergibt. Diese Ewige Rente muss abgezinst werden, weil sie zu Zeitpunkten ausgezahlt wird, die in der Zukunft liegen.
Der Ertragswert ergibt sich aus der Addition der abgezinsten Planerträge und der abgezinsten Ewigen Rente.
Formeln zur Berechnung der Ewigen Rente
Die Ewige Rente entspricht dem langfristig erwarteten Ertrag, geteilt durch den langfristig erwarteten Zinssatz. Wird von einem steigenden risikofreien Basiszinssatz ausgegangen, muss dieser Basiszinssatz in den Zinssatz zur Abzinsung der Ewigen Rente einfließen. Wird von einem höheren Markt- und/oder Unternehmensrisiko ausgegangen, müssen sich diese Risiken im risikoadäquaten Zinssatz wiederfinden.
Beispiel: Es wird aus einem Unternehmen ein langfristiger Ertrag von jährlich 100 TEUR erwartet. Wird angenommen, dass sich der Basiszinssatz auf einem Niveau von 5% befinden wird und dass sich das Marktrisiko mit einer Abzinsung von 4 % niederschlägt und das Unternehmensrisiko dem 1,5-Fachen des Marktrisikos entsprechen wird, dann beträgt der Zinssatz für die Abzinsung der Ewigen Rente 5% + 4 % + 6 % = 15 %.
Die Ewige Rente ist in diesem Fall heute 100 TEUR/0,15 x (1+0,15)^-6 = 667 TEUR x 0,43 = 288 TEUR wert.
Diese Rolle spielt die Ewige Rente für die Unternehmensbewertung
Die Ewige Rente hat einen maßgeblichen Einfluss auf den Unternehmenswert. Je höher das Vertrauen in die langfristige, nachhaltige Ertragsstärke eines Unternehmens begründet ausgeprägt ist, desto höher fällt die Ewige Rente als ein wesentlicher Bestandteil des Ertragswertes aus.
Der Ertragswert ist wiederum eine entscheidende Größe zur Berechnung des Unternehmenswertes. Es lohnt sich deshalb, Unternehmen nachweislich resilient aufzustellen.