Börsengang (Initial Public Offering, IPO)

Ein Börsengang ist eine Möglichkeit zur mittel- bis langfristigen Finanzierung von Unternehmen auf dem organisierten Kapitalmarkt. Als Gesellschafter eines Unternehmens können Sie (der Emittent) mittels einer Investmentbank oder eines Bankenkonsortiums Geschäftsanteile in Form von Aktien an Anleger vermitteln lassen. Durch einen Börsengang können Sie das Wachstum Ihres Unternehmens finanzieren und/oder das Eigenkapital der Gesellschaft stärken und die Bonität verbessern.

Voraussetzungen für einen Börsengang ist die Gesellschaftsform einer Aktiengesellschaft, einer Europäischen Gesellschaft (SE) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA) sowie der Nachweis der Börsenreife der Gesellschaft. Lassen Sie sich von IPO-erfahrenen Unternehmensberatern unterstützen, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Dazu zählen ggf. eine Umwandlung der Gesellschaftsform in eine börsenfähige Gesellschaftsform, die Ausrichtung des Unternehmens auf die Nachfrage an der Börse und das Herstellen einer Geschäftsverbindung mit einer geeigneten Investmentbank. In dem Vorbereitungsprozess wird auch der Wert Ihrer Gesellschaft und ein davon abgeleiteter Ausgabepreis für die Aktien ermittelt. Die beiden ersten Schritte zu einer erfolgreichen Vermarktung sind deshalb ein realistischer Ausgabepreis für die Aktien ermittelt. Ihr IPO-Berater kann den gesamten Prozess des Börsengangs managen.

Mit einem „Factbook“, in dem das Unternehmen beschrieben und seine Vorzüge herausgestellt und Zukunftspläne dargelegt werden, sprechen Sie bzw. Ihr IPO-Berater Emissionsabteilungen bei verschiedenen Investmentbanken an, um Angebote für die Durchführung des Börsengangs einzuholen. In diesem „Beauty Contest“ können Sie angebotene Leistungen und Vergütungen der Geschäftsbanken miteinander vergleichen. Rechnen Sie damit, etwa 5% des Emissionsvolumens als Vergütung für den Emissionsprozess an die Geschäftsbank(en) zahlen zu müssen.

Nach solider Prüfung der Angebote wählen Sie eine Geschäftsbank als Konsortialführerin aus und beteiligen ggf. auch weitere Geschäftsbanken an dem Börsengang.

Die Emissionsabteilungen der ausgewählten Geschäftsbanken werden von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Due Diligence in Ihrem Unternehmen durchführen lassen, um sicher zu sein, dass sie die Risiken und die Chancen Ihres Unternehmens kennen und ein faires Aktienangebot an der Börse platzieren werden. Der Wirtschaftsprüfer wird einen sogenannten „Comfort Letter“ zur Verfügung stellen, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit er persönlich haftet. Unterschätzen Sie den Aufwand und die dafür anfallenden Kosten nicht.

Auf die Erkenntnisse aus der Due Diligence stützt sich die so genannte „Equity Story“, mit der die Investmentbanken für die zu emittierenden Aktien auf dem Kapitalmarkt um Anleger werben werden. Die Erkenntnisse aus der Due Diligence fließen auch in den gesetzlich vorgeschriebenen, rechtsverbindlichen Börsenprospekt ein, der für Investoren veröffentlicht wird. Finanzanalysen, die innerhalb der Geschäftsbanken unabhängig von den Emissionsabteilungen erstellt werden („Chinese Wall“), münden in Research Reports, die über die zu erwartenden Cashflows des Unternehmens zu Empfehlungen für passende Ausgabepreise für die Aktien führen.

Im nächsten Schritt werden die Investmentbanken gemeinsam mit Ihnen und Ihrem IPO-Berater den Börsengang strukturieren. Mit der Transaktionsstruktur können Sie festlegen, welche Anleger vorrangig oder zu Vorzugskonditionen Aktien erhalten sollen, etwa Mitarbeiter oder bestimmte Investmentfonds. Sie können auch Verkaufsrestriktionen für Altaktionäre und für das Management während einer bestimmten Zeit nach dem Börsengang definieren, um diese Gruppen an den Erfolg der Gesellschaft zu binden.

Ihr Unternehmen auf dem Kapitalmarkt voraussichtlich noch nicht bekannt sein dürfte, müssen Investor-Relations-Aktivitäten aufgenommen werden. Die Transparenzanforderungen gebieten, dass Anleger künftig alle relevanten Informationen über Ihr Unternehmen zeitnah erhalten. Insbesondere vor dem Börsengang müssen Anleger auf Ihr Unternehmen aufmerksam gemacht werden. Dafür bietet sich eine Investor-Relationship-Seite auf der Unternehmens-Website an, aber auch gezielte Public Relations-Arbeit, die üblicherweise in Pressemitteilungen und Presse-Roadshows bestehen, und intensive Werbung. Der Aufwand für die Public-Relations- und Werbemaßnahmen wird idealerweise durch eine höhere Nachfrage nach Aktien und durch einen höheren Ausgabepreis überkompensiert. Der höhere Mittelzufluss aus dem Börsengang sollte den Aufwand übertreffen.

Der Emissionspreis ergibt sich in der „Bookbuilding“-Phase, in der die emittierenden Banken mit institutionellen Anlegern eine Indikation für einen passenden Emissionspreis herauskristallisieren. Vor dem Börsengang legen die Investmentbanken einen Emissionspreis fest und vereinbaren mit dem Emittenten, dass sie zu diesem Preis Aktien in ihren eigenen Bestand aufnehmen, wenn sie nicht verkauft werden sollten. Diese Vereinbarung wird mit „underwriting“ bezeichnet. Es schließt sich die Zeichnungsfrist an, innerhalb derer die institutionellen Investoren verbindlich Kaufzusagen treffen sollen („Listing“). Nachdem Zusagen für alle ausgegebenen Aktien vorliegen, werden die verkauften Aktien zugeteilt. Die Mittel, die aus dem Verkauf generiert werden, fließen dem Unternehmen unmittelbar zu und ermöglichen eine Kapitalerhöhung. Die Konsortialführerin ist verpflichtet, die Aktien nach dieser so genannten Erstnotiz handelbar zu halten. Der Vorstand der nun börsennotierten Aktiengesellschaft übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Pflege der Beziehung zu den Aktionären selbst. Die Bedeutung dieser Investor-Relations-Arbeit darf nicht unterschätzt werden.

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