Bewertung von geistigem Eigentum

Patente, geschützte Marken und geschützte Designs sind geschütztes geistiges Eigentum, das einen immateriellen Wert hat. Um den immateriellen Vermögenswert dieses geistigen Eigentums zu ermitteln, muss zunächst identifiziert werden, welche Patente, Marken und Designs überhaupt existieren, welche davon geschützt sind und wie wirksam sie geschützt sind.

Dann sieht man sich an, wie hoch der Beitrag dieses geschützten geistigen Eigentums zum Ertrag des Unternehmens ist bzw. künftig sein kann. Die auf den Bewertungszeitpunkt diskontierten Anteile an künftig erwarteten Erträgen, die auf die Nutzung dieses geistigen Eigentums zurückzuführen ist, entsprechen dem aktuellen immateriellen Vermögenswert (Ertragsansatz). Die Methode zur Bewertung des geistigen Eigentums funktioniert ähnlich wie die Unternehmensbewertung, insbesondere die Ertragswertmethode.

Es mag sein, dass geistiges Eigentum für ein Unternehmen gar nicht nützlich ist, für andere aber sehr nützlich sein könnte und deshalb einen Marktwert hat. Dann ist dieser Marktwert zu ermitteln. Der Marktwert ist genau der immaterielle Vermögenswert dieses geistigen Eigentums (Marktansatz).

Geistiges Eigentum, das betriebsnotwendig, aber nicht wirksam geschützt ist, kann nicht nur die Ertragsaussichten schmälern, sondern zur Existenzgefahr werden. Mit entsprechenden Abschlägen müssen Unternehmen rechnen, wenn sie veräußert werden sollen. Nicht zuverlässig geschütztes, betriebsnotwendiges geistiges Eigentum kann sogar dazu führen, dass Unternehmen gar nicht vermittelbar sind.

Neben Patenten und Gebrauchsmustern sind insbesondere Markenrechte relevant.

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