Beteiligung: Rechte abgeben für die Liquidität

Über eine Beteiligung Dritter an den Rechten an Ihrer Gesellschaft können Sie sich Liquidität beschaffen. Es handelt sich formal um eine Eigenkapitalerhöhung von außen. Wenn Sie Beteiligungskapital in Ihr Unternehmen holen, teilen Sie auch das Unternehmensrisiko mit den Kapitalgebern; allerdings teilen Sie auch die Erträge im Verhältnis der Kapitalanteile.

Der Kapitalanteil bemisst sich an dem anteiligen Unternehmenswert. Beachten Sie deshalb, dass der Unternehmenswert ausschlaggebend dafür ist, wie viel Anteile an den Rechten Ihres Unternehmens Sie für das benötigte Kapital abtreten müssen. Gerade in Krisensituationen ist der Unternehmenswert nicht hoch. Der „Preis“ für Beteiligungskapital verhält sich umgekehrt proportional zum Unternehmenswert. In Krisensituationen müssen Sie also einen relativ großen Anteil an den Gesellschaftsanteilen abgeben. Dafür erhalten Sie aber im besten Fall einen finanzstarken Gesellschafter, der mit seinem Beteiligungskapital und vielleicht auch mit seinem Know-how und seinen Beziehungen dazu beitragen kann, das Unternehmen zu sanieren. Das nachhaltig sanierte Unternehmen wird wieder einen Wert haben. Ihr Anteil an dem Unternehmen wird entsprechend wertvoll sein. Das hätten Sie unter Umständen nicht erreicht, ohne die Beteiligung zu gewähren.

Es gibt die Möglichkeit, sich an Private-Equity-Gesellschaften zu wenden, um eine reine finanzielle Beteiligung zu arrangieren oder eine strategische Unternehmensbeteiligung anzustreben.

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