Sanierungsbedürftigkeit: Liegt ein Sanierungsfall vor?

Die Systematik, die der IDW-Standard 6 vorgibt, sieht zunächst vor, im Gutachten zu bestätigen, ob das Unternehmen sanierungsbedürftig ist. Ein Sanierungsfall liegt genau dann vor, wenn für das Unternehmen Insolvenzgefahr besteht. Aber auch dann kann es sich um eine schnell zu beseitigende Zahlungsunfähigkeit oder ein wirklich sanierungsbedürftiges Unternehmen handeln. Um die Frage nach der Sanierungsbedürftigkeit

Sanierungsfähigkeit: Kann das Unternehmen saniert werden?

Im zweiten Schritt soll im Gutachten ermittelt werden, ob das sanierungsbedürftige Unternehmen in angemessener Zeit sanierungsfähig ist und welche Bedingungen für eine nachhaltige Sanierung erfüllt werden müssen. Die besondere Anforderung an ein IDW S6-Gutachten, zu ermitteln, ob Ihr Unternehmen fortführungsfähig ist, bedeutet, eine Aussage darüber zu treffen, ob Ihr Unternehmen während eines Prognosezeitraums von mindestens

Sanierungswürdigkeit: Ist das Unternehmen bereit dazu?

Im letzten Schritt soll das Gutachten eine Aussage darüber liefern, ob zumindest die Gesellschafter bereit sind, die erforderlichen Bedingungen zu erfüllen, ob sie das sanierungsfähige Unternehmen also auch für sanierungswürdig halten. Diese Bereitschaft wird üblicherweise im Gutachten durch Unterschrift der Gesellschafter eingeholt. Ein solches Gutachten wird dann allen weiteren Parteien vorgelegt, von denen Sanierungsbeiträge erwartet

Die Fortführungsprognose nach IDW S9

Befinden Sie sich allerdings bereits in der Nähe einer Zahlungsunfähigkeit, empfiehlt es sich für Sie, eine Bescheinigung nach IDW S9 einzuholen, aus der hervorgeht, dass sich Ihr Unternehmen (noch) nicht in der Zahlungsunfähigkeit, sondern erst in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit befindet. Es mag aktuell sogar eine Zahlungsstockung vorliegen, die aber nachweislich innerhalb eines Zeitraums von 3

Nachweis des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen nach IDW S11

Was ist ein IDW S11-Gutachten? Mit einem Gutachten nach IDW S11 können Sie das Krisenstadium Ihres Unternehmens nachweisen lassen. Insbesondere erhalten Sie eine Aussage über das Vorliegen von Insolvenzeröffnungsgründen, also Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und rechnerische Überschuldung. Grundlage für ein Gutachten nach IDW S11 ist eine Finanzplanung, die auf dem aktuellen Finanzstatus des Unternehmens aufbaut, und

Unternehmenssanierung mit dem Turnaround-Vorgehensmodell

Sanierungsberater haben viel Erfahrung mit Turnaround-Projekten gesammelt. Sie werden Ihr Tagesgeschäft gut kennen, aber nicht unbedingt erfahren in der Unternehmenssanierung sein. Binden Sie zur Ergänzung Ihres Management-Teams unbedingt so frühzeitig wie möglich einen erfahrenen und geeigneten ein. Um eine gute Auswahl zu treffen, müssen Sie kennen.

Die Sanierung mit Sanierungsberater

Wird aufgrund eines Sanierungsgutachtens mit positiver Fortführungsprognose Restrukturierungskapital zur Verfügung gestellt, kann der Turnaround beginnen. Unterschätzen Sie die Restrukturierungsaufgabe nicht. Gerade in einer angespannten Krisensituation verschließt sich nämlich der Blick Ihres Führungs-Teams für die wesentlichen Hebel einer Sanierung. Ihre Leistungsfähigkeit wird erfahrungsgemäß gerade jetzt, wenn Sie sie brauchen, spürbar sinken. Außerdem werden Sie neben dem

Anforderungen an den Sanierungsberater

Welche Fähigkeiten muss ein Sanierungsberater mitbringen? Achten Sie aber darauf, dass der Sanierungsberater wirklich ein anerkannter Umsetzer ist und nicht „nur“ ein guter Analyst. Zu beachten ist auch, dass ein Sanierungsprojekt aus unterschiedlichen Phasen besteht. In der ersten Phase müssen kurzfristig liquiditäts- und ertragswirksame Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Diese Phase ist vergleichbar mit einer Dschungeldurchquerung mit

Personalabbau wirtschaftlich verantwortlich, sozialverträglich und wertschätzend gestalten

Was bedeutet ein Personalabbau? Die Personalkosten machen in vielen Unternehmen einen bedeutenden Anteil der Gesamtkosten aus. Wenn sich das Geschäftsvolumen reduziert, wird das Personal oft nicht mehr voll ausgelastet, während die Personalkosten in voller Höhe bestehen bleiben. Zeichnet sich ab, dass die Auslastung dauerhaft niedriger bleiben wird, ist ein Personalabbau eine logische und sinnvolle Maßnahme.

Individualvereinbarungen beim Personalabbau

Es ist immer möglich, individuelle Vereinbarungen mit Mitarbeitern zu treffen, wenn Personal abgebaut werden muss. Durch gezielte individuelle Vereinbarungen kann die Belegschaft sozialverträglich reduziert werden. Sprechen Sie zunächst Mitarbeiter in rentennahen Jahrgängen auf eine Möglichkeit an, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden und bis zum Renteneintrittsalter einen Ausgleich zum Arbeitslosengeld zu zahlen. Sprechen Sie dann auch

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